Gesetzliche Anforderungen gemäß der DSGVO
Erfüllen Sie jederzeit die Anforderungen des Art. 7 EU DSGVO (Einwilligung) und die des Erwägungsgrundes 32*:
Nachweispflicht
in verständlicher und leicht zugänglicher Form
freiwillig
eindeutig
durch eine eindeutige bestätigte Handlung
klare Unterscheidung zu anderen Sachverhalten
Datenschutzhinweise
Mehrere Zwecke sollen differenzierten Einwilligungen unterliegen
Faktum, dass ein Widerruf so einfach sein muss, wie die Erteilung der Einwilligung
Anmerkung:
Gemäß dem Erwägungsgrund 032 zum Art. 7 EU DSGVO gilt: „… Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen …“
Zudem erfüllen Sie die Vorgaben des Artikel 25 DSGVO durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.